Mediation

Mediation dient dazu, zwei Konfliktparteien wieder ins Gespräch zu bringen und mithilfe einer allparteilichen Person die das ganze moderiert und strukturiert (die Mediatorin/Mediator) eine Vereinbarung zum Wohle aller Beteiligten zu treffen, der alle zustimmen können.

Mediation kann zum Beispiel bei einvernehmlicher Scheidung, Nachbarschafts- oder Erbstreit dazu dienen, die getroffene Vereinbarung dann dem Notar, Anwalt oder Gericht vorlegen zu können. Dies erspart Unsummen an Anwaltskosten und ermöglicht, dass die zwei Parteien auch im Nachhinein noch miteinander sprechen können und weitere Vereinbarungen zum Wohle der Kinder, Familie oder Nachbarschaft treffen können.

Zuerst wird ein Einzelgespräch mit beiden Parteien geführt, danach bei einem gemeinsamen Termin das Ziel ausgearbeitet, dann detailliert alle wichtigen Punkte notiert, die dann nacheinander in weiteren Terminen abgearbeitet werden und für jedes Thema eine für alle annehmbare Vereinbarung getroffen wird. Diese Vereinbarung wird verschriftlicht und dann den KlientInnen zur weiteren Verwendung ausgehändigt.

Sie können gerne einen Ersttermin buchen um weitere Details abzuklären.

Mediation

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